Drei Kameraden absolvieren den „Feuerwehrführerschein“


1999 wurde eine neue Führerscheinrichtlinie eingeführt, der alte Führerschein Klasse 3 wurde durch die Führerschein Klasse B „abgelöst“. Erwerber des „alten“ Führerscheins dürfen noch Fahrzeuge bis 7,49t und somit viele Feuerwehrfahrzeuge führen. Diejenigen, die später ihren Führerschein erworben haben, dürfen jedoch nur noch Fahrzeuge bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t fahren, dies hat zur Folge, dass vielen Feuerwehren die Fahrer ausgehen und Fahrzeuge wie z.B. das TSF-W der FFW Diemarden nicht von ihnen gefahren werden durften. Im Jahr 2011 wurde der Feuerwehrführerschein freigegeben. Diese erweiterte Fahrerlaubnis erlaubt nun das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,49t.

Trotzdem müssen die Kameraden gewisse Voraussetzungen erfüllen, der Fahrer muss seit mindestens zwei Jahren den Führerschein (Klasse B) besitzen, auf das Fahrzeug eingewiesen werden und eine Prüfung absolvieren, wobei die Einweisung und die Prüfung die Organisationen selbst durchführen können.

Der stellv. Ortsbrandmeister Bastian Fischer erfüllt alle Kriterien, wie das Mindestalter von 30 Jahren, den seit min. 5 Jahren ununterbrochenen Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1 und ein mit nicht mehr als 3 Punkten belastetes Konto beim Verkehrzentralregister, um seine Kameraden einzuweisen und zu unterrichten.

Die Erlaubnis hierzu liegt durch die Gemeinde Gleichen vor und die ersten 3 „Fahrschüler“ Christian Klee, Matthias Mitbauer und Tatiana Rohmann haben erfolgreich den theoretischen Unterricht, der sich u.a. mit der Inanspruchnahme von Sonder-und Wegerechten auseinandersetzt und jeweils eine Einweisungsfahrt von mindestens 45 Minuten absolviert. Bei der Einweisungs-und Prüfungsfahrt wurden verschieden Inhalte, wie Gefahren durch „Tote Winkel“, besonderer Raumbedarf aufgrund der Fahrzeugabmessungen, Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands,Rückwärtsfahren, insbesondere Rückwärtsfahren nach rechts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt, rückwärts Einparken und rangieren vermittelt um den sicheren Umgang mit Einsatzfahrzeugen zu gewährleisten. [TR]